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Fahrzeugbesitz

Binnenschifffahrt - Thüringer Binnenschifffahrtsführerschein beantragen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Binnenschifffahrtsführerschein beantragen. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Leistungsbeschreibung

Für das Führen von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern ist eine Fahrerlaubnis gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) erforderlich.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

  • Bestandene theoretische und praktische Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
  • Mindestalter: Kategorie A Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine 21 Jahre; Kategorie B Wasserfahrzeuge ohne Antriebsmaschine 18 Jahre

1. die Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis über Ort und Tag der Geburt,

2. ein Lichtbild,

3. ein Eignungsnachweis eines Dienstes nach § 6 Abs. 3 ThürSchiffFloßVO, der nicht älter als drei Monate ist,

4. die Erklärung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5  ThürSchiffFloßVO des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt wurde,

5. der Nachweis über die bestandenen Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO

6. der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d. ThürSchiffFloßVO

Es fallen Verwaltungskosten jeweils nach Genehmigungsaufwand an.

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen.

Wird im Zulassungsbescheid benannt.

16.02.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja