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Fahrzeugbesitz

Binnenschifffahrt - Gewerbliche Schifffahrt in Thüringen Genehmigung beantragen

Der Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern bedarf einer Genehmigung gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO).

Leistungsbeschreibung

Der Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern bedarf einer Genehmigung gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO).

1. den Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen,

2. eine Erklärung des Antragstellers, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts der vertretungsberechtigten Personen, über etwaige schwebende Strafverfahren sowie darüber, dass Führungszeugnisse zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes beantragt wurden,

3. die Angabe über den Zweck des Unternehmens,

4. Angaben über die zu befahrenden Gewässer, die vorgesehenen Anlegestellen und den Nachweis darüber, dass die zur Verwendung vorgesehenen Landstege eine sichere Benutzung gewährleisten,

5. die Namen des Fahrtpersonals unter Angabe der jeweils vorhandenen Erlaubnisse, Berechtigungen und Qualifikationen,

6. Angaben über die Verwendung des Wasserfahrzeugs beziehungsweise der Wasserfahrzeuge,

7. den Nachweis, dass das jeweilige Wasserfahrzeug den Baubestimmungen und sonstigen Anforderungen der Binnenschiffsuntersuchungsordnung entspricht,

8. den Nachweis des Abschlusses der vorgeschriebenen Versicherungen.

Verwaltungskosten nach Genehmigungsaufwand

keine

4 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen.

Wird im Genehmigungsbescheid benannt.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

12.04.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja