Aufbau und Außerbetriebnahme von öffentlich zugänglichen Ladepunkten anzeigen
Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge in Betrieb oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur per Anzeige mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre öffentlich zugänglichen Ladepunkte an einen anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen.
Die Anzeigepflicht gilt für alle Normalladepunkte, die nach dem 17.03.2016 in Betrieb genommen wurden sowie für sämtliche Schnellladepunkte.
Normalladepunkte haben eine Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt.
Schnellladepunkte haben eine Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt.
Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von anderen genutzt werden kann.
Sie können die Anzeige per Online-Formular stellen.
Anzeige des Aufbaus oder der Außerbetriebnahme:
- Registrieren Sie sich auf dem Meldeportal zum Ladesäulenregister oder wählen Sie sich in Ihr bestehendes Konto ein.
- Öffnen Sie im Meldeportal das Online-Formular zu Anzeige einer öffentlich zugänglichen Ladestation.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie das Formular elektronisch ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anzeige und übermittelt Ihnen im Portal eine Rückfrage oder bestätigt Ihre Angaben.
- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite die Ladepunkte, wenn die Anzeige vollständig ist und bestätigt wurde.
Anzeige eines Betreiberwechsels:
- Wählen Sie sich im Meldeportal zum Ladesäulenregister in Ihr bestehendes Betreiberkonto ein.
- Wählen Sie in Ihrer Tabellenübersicht die für einen Betreiberwechsel anzuzeigenden Ladestationen aus.
- Definieren Sie den zukünftigen Betreiber durch Eingabe seiner Betreiber-ID und den Zeitpunkt des Betreiberwechsels.
- Schicken Sie die Anzeige des Betreiberwechsels ab.
- Der neue Betreiber muss die Anzeige in seinem Betreiberkonto bestätigen.
Sie planen einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu installieren oder betreiben bereits öffentlich zugängliche Normal- oder Schnellladepunkte.
Betreiber von Schnellladepunkten müssen zusätzlich durch Beifügung eines durch eine qualifizierte Elektrofachkraft unterschriebenen Inbetriebnahmeprotokolls die Einhaltung der technischen Anforderungen der Verordnung nachweisen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
- Anzeigefrist bis 2 Wochen nach Inbetriebnahme
- Außerbetriebnahmen sind unverzüglich mitzuteilen
Antragsfrist: 2 Wochen
Bearbeitungsdauer: 1 - 14 TAG
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
11.10.2024
Meldeportal der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Ladensäulenregister
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 620 – Ladepunktanzeige |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten |
Montag: 09:00 bis 16:00 Uhr
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |