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Integration

Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen

Als gemeinnützige Organisation oder Verband können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder für eine Integrationsmaßnahme für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen.

Leistungsbeschreibung

Mit dieser Maßnahme des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration unterstützt werden.

Mit einer Förderung des BAMF können Sie als gemeinnützige Organisation beziehungsweise als Kommune die Maßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ durchführen.
Damit geprüft werden kann, ob Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie einen formellen Antrag, eine Konzeptdarstellung sowie Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals auf der Grundlage des Maßnahmenkonzeptes einreichen.

In Kursen, Veranstaltungen und Exkursionen bearbeiten Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus den Bereichen:

  • Identität und Vielfalt,
  • Engagement und Partizipation,
  • Beruf, Weiterbildung und Selbständigkeit sowie
  • Familie, Erziehung und Bildung.

Den Antrag auf Förderung können Sie beim BAMF über das Förderportal easy.online stellen.

Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ können Sie elektronisch über das Portal easy.online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Sofern die Antragsfrist für die Leistung gerade läuft, können Sie über das Portal easy.online elektronisch einen Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal easy.online auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken und unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.

Eine Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können beantragen:

  • juristische Personen, die dies über einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen können
  • Kommunen und Gebietskörperschaften

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, die zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachgewiesen werden kann.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Konzeptdarstellung,
  • Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen,
  • Freistellungsbescheid (wenn zutreffend),
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern,
  • Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister,
  • Zutreffendes: Satzung des Vereins/der (g)GmbH, Geschäftsordnung

keine

Die Antragstellung ist jeweils bis zum 30.09. des laufenden Jahres möglich.

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 4 Wochen

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare: ja,
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

11.02.2021

Zuständige Stellen

Frankenstraße 210 90461 Nürnberg


Stelle

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon

+49 911 943-0
Bürgerservice

Fax

+49 911 943-10000

E-Mail

service@bamf.bund.de

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Internetseite des BAMF

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Kontaktformular

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BAMF-NavI - Regionalstelle auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden

Öffnungszeiten

Montag 9:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr

Freitag  9:00 - 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

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Öffnungszeiten

Montag 9:00 - 15:00 Uhr

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Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr

Freitag  9:00 - 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat 81E
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon

+49 911 943-6666
Hotline für technische Fragen zum easy-Online-Verfahren

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9:00 - 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein