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Einwanderung

Spätaussiedlerbescheinigung bekommen

Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und...

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.

Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.

Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

  • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
  • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre  familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
  • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
  • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.

  • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
  • Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
  • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.

keine

keine

keine

Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesverwaltungsamt

20.12.2018

Zuständige Stellen

Barbarastraße 1 50735 Köln, Stadt


Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt

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+49 228 99358-0

Fax

+49 228 99358-2823

E-Mail

poststelle@bva-bund.de

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Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)

Öffnungszeiten

Montag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Diensttag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

50728 Köln, Stadt


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Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Aufzug

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Rollstuhlgerecht

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Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA), Standort Friedland - Spätaussiedler
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland

Telefon

+49 228 99358-91919

Fax

+49 22899 358-72304

E-Mail

spaetaussiedler@bva.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)

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Dienstag 08:00 – 16:30 Uhr

Mittwoch 08:00 – 16:30 Uhr

Donnerstag 08:00 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 15:00 Uhr

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Nein

Rollstuhlgerecht

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