Nationales Beratungszentrum für Berufsqualifikationen
Das Beratungszentrum informiert Bürgerinnen und Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ ist das offizielle Beratungszentrum bei Fragen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz in Deutschland.
Als Beratungszentrum beantworten wir Fragen von Bürgerinnen und Bürgern aus der EU, dem EWR und der Schweiz zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Deutschland.
Wir informieren auch Personen mit Berufsqualifikationen aus Deutschland, die eine Berufsanerkennung in einem anderen Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz planen.
Typische Fragen können sein:
- Welche Behörde ist zuständig?
- Welche Dokumente sind nötig?
- Wie lange dauert das Verfahren?
- Wie viel kostet das Verfahren?
„Anerkennung in Deutschland“ bietet die Antworten. Der Anerkennungs-Finder enthält alle nötigen Informationen zu den Anerkennungsverfahren für die Berufe in Deutschland.
Bei individuellen Anfragen können Sie uns schriftlich oder telefonisch kontaktieren.
HINWEIS : Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache .
Links
Die Nutzung des Beratungszentrums ist kostenlos.
Es sind keine spezifischen Fristen zu beachten.
Die Bearbeitung von individuellen Anfragen dauert gewöhnlich 1 bis 5 Tage.
Individuelle Anfragen beantworten wir auf Deutsch und Englisch.
Das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ ist auf 11 Sprachen:
- Arabisch
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Russisch
- Spanisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Der Anerkennungs-Finder ist auf Deutsch und Englisch.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Nationales Beratungszentrum für Berufsqualifikationen
21.06.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Arbeitsbereich 3.3 |
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Telefon | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |