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Veranstaltungen und Feste

Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Zum Beispiel wirken sich viele Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsraum aus wie Straßenbaumaßnahmen oder die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts sowie das Lagern von Baumaterial.

Für die Ausführung solcher Arbeiten werden Festlegungen getroffen, zum Beispiel

wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,

ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, 

wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.

Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.

Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvollsperrung oder Fahrbahnteilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten auf Radwege oder Gehwege auswirken.

Vor der Erteilung der Anordnung werden oft auch Kommune, Polizei und Straßenbaulastträger angehört.

 

örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)

Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung kann formlos per Post oder E-Mail gestellt werden.

Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

Verwaltungsgebühren

Formlos

Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

Zur Verkehrsraumeinschränkung kann es auch im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen kommen.

Diese Hinweise finden Sie hier.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

17.11.2022

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4720 Straßenverkehr
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet.

Im Bereich des Güterverkehrsrechtes werden u.a. nationale Erlaubnisse und Gemeinschaftslizenzen erteilt. Im Personenbeförderungsrecht können Erlaubnisse für Mietwagen- und Taxiverkehr beantragt werden. Außerdem erfolgt die Abnahme der Ortskenntnisprüfung auf der Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung.

Telefon

0365 838-4720

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenverkehr

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: 0365 838-4124

Downloads

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt.

Es werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, zu Inhalt und Umfang der Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern (Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter; Anliegerreinigung), zu Straßenreinigungsgebührenbescheiden und Widersprüchen beantwortet, Mitteilungen zur Änderung von Grundstückseigentümern oder Grundstücksdaten sowie Hinweise zu Reinigungsdefiziten im Anliegerbereich entgegen genommen.

Ebenso werden Auskünfte zu Standorten und Entleerungshäufigkeiten von Papierkörben im öffentlichen Straßenraum sowie an Haltestellen der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH erteilt.

Telefon

0365 838-4730

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenservice

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO