Frequenzzuteilung für Satellitenfunk (SNG) beantragen
Wenn Sie Bild- und Tonsignale zur Rundfunkverteilung an wechselnden Standorten per Satellitenfunk übermitteln wollen, müssen Sie dafür bei der Bundesnetzagentur Frequenzen für Satellite News Gathering (SNG) beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.
Mit dem Satellite News Gathering (SNG) können Sie an wechselnden Standorten per Satellitenfunk Bild- und Tonsignale übermitteln. Zum Beispiel, wenn Sie im Rahmen einer Berichterstattung über ein Fahrzeug mit entsprechender Ausstattung Nachrichten an ein Funkhaus senden wollen.
In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie Bild- und Tonsignale zur Rundfunkverteilung an wechselnden Standorten per Satellitenfunk übermitteln wollen, müssen Sie dafür bei der Bundesnetzagentur die entsprechenden Frequenzen für SNG beantragen. Dazu geben Sie die eingesetzten Frequenzen oder belegte Bandbreite an.
Die Bundesnetzagentur überprüft, ob Ihre angegebenen Frequenzen bereits bestehenden Funkverbindungen stören könnten. Wenn keine Störungen drohen, wird Ihnen der entsprechende Frequenzbereich zugeteilt.
Die Nutzung von SNG ist für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen vorgesehen. Wenn die Nutzungsdauer kürzer ist, müssen Sie eine Kurzzeitfrequenzzuteilung beantragen.
Sie können die Frequenzzuteilung für Satellitenfunk online, per Post oder per E-Mail beantragen.
Frequenzzuteilung online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de.
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular ab.
- Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sendet Ihnen per Post
- die Frequenzzuteilung und
- den Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Zuteilungsgebühr.
Frequenzzuteilung per Post oder E-Mail beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) herunter.
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Sie können das Formular wahlweise
- am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei abspeichern
- oder herunterladen, ausdrucken und auf Papier ausfüllen.
- Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen per Post oder E-Mail an die Bundesnetzagentur.
- Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
-
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sendet Ihnen per Post
- die Frequenzzuteilung und
- den Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Zuteilungsgebühr.
- Ihre Frequenznutzung beeinträchtigt keine bestehenden Funkverbindungen.
- Die Nutzung ist für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen vorgesehen.
- Antrag auf Zuteilung von Frequenzen für Satellitenberichterstattung (SNG)
- Im Fall der Antragstellung in Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Zusätzlich kann die Bundesnetzagentur von Ihnen verlangen:
- Nutzungskonzept
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Nachweise zu den subjektiven Zuteilungsvoraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Leistungsfähigkeit
- Fachkunde
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Gebühr für die Frequenzzuteilung
- Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur – Frequenzzuteilungen.
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Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung
- Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung. Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.
Der Antrag ist 6 Wochen vor dem beabsichtigten ersten Nutzungstag zu stellen.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit des Antrages ab.
Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Wochen
Links
- § 91 Absatz 3 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Anlage zu § 2 laufende Nummer B.4.5 Besondere Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für Frequenzzuteilungen
- Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV)
- Verwaltungsvorschriften für die Zuteilungen von Frequenzen für Satellitenfunk (VVSatFu) auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA)
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Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
29.09.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 223 |
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De-Mail | |
Öffnungszeiten | Servicezeiten: Montag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |