Jagdschein Erteilung für Falkner beantragen
Wer die Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd) ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Falknerjagdschein.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland die Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein vorweisen können.
Der Falknerjagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.
Der Falknerjagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§ 15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).
Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat (§ 15 Abs. 7 BJagdG.
Die Erteilung eines Falknerjagdscheines wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller den Jagdschein.
An die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Volljährigkeit
bestandene Falknerprüfung
Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestandenen Falknerprüfung nach § 15 Abs. 7 des Bundesjagdgesetzes
Personalausweis
Nachweis einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung
zwei Passbilder zum Erstantrag
Die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.
Falknerjagdschein für 1 Jahr: 60,00 Euro; wenn zuvor ein gültiger Jahresjagdschein oder Ausländerjagdschein erteilt wurde: 30,00 Euro
Falknerjagdschein für 3 Jahre: 105,00 Euro; wenn zuvor ein gültiger Jahresjagdschein oder Ausländerjagdschein erteilt wurde: 35,00 Euro
Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.
Die Bearbeitung ist unter anderem abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
12.10.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-2495 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |