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Fischen und Jagen

Jagdschein Erteilung für Falkner beantragen

Wer die Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd) ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Falknerjagdschein.

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland die Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein vorweisen können.

Der Falknerjagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.
Der Falknerjagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§ 15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat (§ 15 Abs. 7 BJagdG.

Die Erteilung eines Falknerjagdscheines wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller den Jagdschein.

An die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Volljährigkeit

bestandene Falknerprüfung

Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

Nachweis einer bestandenen Falknerprüfung nach § 15 Abs. 7 des Bundesjagdgesetzes

Personalausweis

Nachweis einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

zwei Passbilder zum Erstantrag

Die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.

 
Falknerjagdschein für 1 Jahr: 60,00 Euro; wenn zuvor ein gültiger Jahresjagdschein oder Ausländerjagdschein erteilt wurde: 30,00 Euro

Falknerjagdschein für 3 Jahre: 105,00 Euro; wenn zuvor ein gültiger Jahresjagdschein oder Ausländerjagdschein erteilt wurde: 35,00 Euro

Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.

Die Bearbeitung ist unter anderem abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

12.10.2021

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

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Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja