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Fischen und Jagen

Fischereiabgabe bezahlen

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.

Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.

An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein

außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre

 Die Fischereiabgabe beträgt für

1. den Jahresfischereischein 10,00 Euro,

2. den Fünfjahresfischereischein 30,00 Euro,

3. den Zehnjahresfischereischein 50,00 Euro,

4. den Fischereischein auf Lebenszeit 200,00 Euro,

5. den Jugendfischereischein 7,00 Euro,

6. den Vierteljahresfischereischein 15,00 Euro.

 Die Fischereischeingebühr beträgt für

1. den Jahresfischereischein 8,00 Euro,

2. den Fünfjahresfischereischein 15,00 Euro,

3. den Zehnjahresfischereischein 20,00 Euro,

4. den Fischereischein auf Lebenszeit 45,00 Euro,

5. den Jugendfischereischein 5,00 Euro,

6. den Vierteljahresfischereischein 10,00 Euro,

7. die Ausstellung einer Zweitschrift 8,00 Euro.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Klage gegen ausstellende Behörde

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

07.08.2024

Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung

Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

WWW

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja