Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Wenn Sie Waffen und Munition erwerben bzw. besitzen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte.
Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Die Waffenbesitzkarte müssen Sie bei Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen.
Dort können Sie sich auch über mitzubringende Unterlagen informieren.
Es werden Gebühren nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bedürfnisgrund für die Erteilung der Waffenbesitzkarte (z. B. Sportschütze, Jäger, Brauchtumsschütze oder Erbe).
Jäger:
Erwerben Sie erstmals eine oder mehrere Jagdlangwaffen als Jäger aufgrund Ihres gültigen Jagdscheins, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde beantragen und die erworbene/n Waffen eintragen lassen.
Erbe:
Wenn Sie infolge eines Erbfalls Schusswaffen erwerben müssen Sie binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen. Die einmonatige Frist beginnt ebenso nach dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist. Für Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigte beginnt die Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.
Links
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
18.01.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister. |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-2495 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Downloads
Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses - (Thüringen)
Anzeige über Waffenerwerb / Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung - (Thüringen)
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - (Thüringen)