Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis
keine
Für die Beantragung entstehen keine Kosten.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
11.01.2023
Das örtliche Jugendamt
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3450 Kontraktmanagement |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3405 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |