Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
keine
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
§ 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
11.01.2023
Das örtliche Jugendamt
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3470 Spezialdienste - Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften |
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Telefon | |
Fax | 0365 8383405 |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |