Reise- und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einreichen
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Haben Sie einen von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Arbeitsunfall erlitten oder leiden an einer Berufskrankheit, können Sie damit verbundene Kosten zur Erstattung einreichen.
Kosten, die von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gegebenenfalls übernommen werden, sind beispielsweise
- Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
- Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport),
- Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten),
- Kosten des Gepäcktransports.
Ihre Reisekosten werden in der Regel für 2 Familienheimfahrten im Monat erstattet. Alternativ können auch 2 Fahrten Ihrer Angehörigen zu Ihrem Aufenthaltsort übernommen werden.
Benötigen Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eine Begleitperson, können auch die Fahrtkosten für diese Person erstattet werden.
Ist Ihrer Begleitperson aufgrund der Begleitung Arbeitsverdienst entgangen, kann der Verdienst unter Umständen erstattet werden, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu sonst entstandenen Pflegekosten steht.
- Sie können Reise und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit online oder per Post einreichen.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
-
Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
- Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall.
- Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
- Die Kosten stehen mit den Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit im Zusammenhang.
- Kostenbelege, Rechnungen und Quittungen
- Die Belege können Sie online bei Ihrem Unfallversicherungsträger einreichen.
- Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
08.12.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) |
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Telefon | |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen |
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WWW | Adressen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |