Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
- Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
- Gutachten nach dem Beihilferecht
- Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
- Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
- Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
- Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
- Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gutachten nach dem Waffengesetz
- Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
- Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Auskunft dazu erteilt das zuständige Gesundheitsamt bei Terminvereinbarung.
Die Erhebung von Gebühren hängt von der Art des Gutachtens/Zeugnisses/Bescheinigung ab
- teilweise Gebührenfreiheit
- für kostenpflichtige Gutachten erfolgt die Gebührenerhebung entsprechend dem jeweils aktuellen Thüringer
Verwaltungskostengesetz i.V.m. der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMSFG.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang des Gutachtens und kann 20,00 – 260,00 € betragen.
- Thüringer- bzw. Bundesbeamtengesetz
- Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
- RL zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im ÖGD des Landes Thüringen
- Ärztliche Approbationsordnung
- Thüringer Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung
- VO über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
- Waffengesetz i.V.m. VO zur Durchführung des Waffengesetzes
- Asylbewerberverfahrensgesetz/Asylbewerberleistungsgesetz
- Ausländergesetz
- Strafprozessordnung
- Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Einkommensteuergesetz
- soweit vorliegt Anforderung des jeweiligen Auftraggebers
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
20.02.2014
- je nach Erfordernis medizinische Einrichtungen (Labore, Röntgen)
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3520 Gesundheitsamt Amtsärztlicher Dienst |
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Telefon | |
Fax | 0365 8383505 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |