Sinnesbehindertengeld-Bescheid: Widerspruch
Wenn Sie mit einem Bescheid nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch erheben. Mit Erhebung des...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit einem Bescheid nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch erheben. Mit Erhebung des Widerspruches beginnt das sogenannte Vorverfahren, in dem die Verwaltung prüft, ob der Widerspruch berechtigt ist.
Kommt die Ausgangsbehörde, hier die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte, zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch berechtigt ist, hilft sie ihm ganz oder gegebenenfalls teilweise ab. Ist die Ausgangsbehörde der Auffassung, dass der Widerspruch zurückzuweisen ist, reicht sie den Widerspruch an die zuständige Widerspruchsbehörde, hier das Thüringer Landesverwaltungsamt, weiter. Diese entscheidet dann abschließend über den Widerspruch und erlässt den Widerspruchsbescheid.
Der Widerspruch ist schriftlich an die Behörde zu richten, die den Bescheid erlassen hat.
Nach Abgabe des Widerspruches an die Widerspruchsbehörde wenden Sie sich bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 710.
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid nach dem ThürSinnbGG muss spätestens innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben.
Die Voraussetzung für die Fristwahrung ist, dass der Widerspruch innerhalb der vorgegebenen Frist in der Behörde eingeht.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landkreise und der kreisfreien Städte.
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
15.05.2018
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3530 Versorgung - Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht |
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Telefon | |
Fax | 0365 8383515 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Charlottenstraße 2 98617 Meiningen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710 |
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Telefon | |
Fax | 03693 460-200 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710 |
Öffnungszeiten |
Dienstag Bitte vereinbaren Sie einen Termin. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleBahnhof RegionalbahnMeiningen BusMeiningen - Busbahnhof |
Parkplatz | Parkplatz Parkplätze: 40 Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
98602 Meiningen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710 |
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Telefon | |
Fax | 03693 460-200 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710 |
Öffnungszeiten |
Dienstag Bitte vereinbaren Sie einen Termin. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleBahnhof RegionalbahnMeiningen BusMeiningen - Busbahnhof |
Parkplatz | Parkplatz Parkplätze: 40 Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |