Zum Inhalt springen
Behinderung

Sinnesbehindertengeld-Bescheid: Widerspruch

Wenn Sie mit einem Bescheid nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch erheben. Mit Erhebung des...

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit einem Bescheid nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch erheben. Mit Erhebung des Widerspruches beginnt das sogenannte Vorverfahren, in dem die Verwaltung prüft, ob der Widerspruch berechtigt ist.

Kommt die Ausgangsbehörde, hier die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte, zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch berechtigt ist, hilft sie ihm ganz oder gegebenenfalls teilweise ab. Ist die Ausgangsbehörde der Auffassung, dass der Widerspruch zurückzuweisen ist, reicht sie den Widerspruch an die zuständige Widerspruchsbehörde, hier das Thüringer Landesverwaltungsamt, weiter. Diese entscheidet dann abschließend über den Widerspruch und erlässt den Widerspruchsbescheid.

Der Widerspruch ist schriftlich an die Behörde zu richten, die den Bescheid erlassen hat.

Nach Abgabe des Widerspruches an die Widerspruchsbehörde wenden Sie sich bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 710.

Ein Widerspruch gegen einen Bescheid nach dem ThürSinnbGG muss spätestens innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben.

Die Voraussetzung für die Fristwahrung ist, dass der Widerspruch innerhalb der vorgegebenen Frist in der Behörde eingeht.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landkreise und der kreisfreien Städte.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

15.05.2018

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3530 Versorgung
Gagarinstraße 68
07545 Gera

- Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht
- Ausstellen eines Ausweises über die Eigenschaften als Schwerbehinderter, Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale gemäß SGB IX
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Erstellen von Bescheinigungen für Sonderparkerleichterung
- Beiblattausstellung gemäß SGB IX für Nutzung öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerermäßigung

Telefon

0365 8383508

Fax

0365 8383515

E-Mail

schwerbehindertenfeststellung@gera.de

E-Mail

sinnesbehindertengeld@gera.de

WWW

Abteilung Versorgung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Charlottenstraße 2 98617 Meiningen


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710
Charlottenstraße 2
98617 Meiningen

Telefon

03693 460-120

Fax

03693 460-200

E-Mail

ute.hardt@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710

Öffnungszeiten

Dienstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
 
Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleBahnhof

RegionalbahnMeiningen

BusMeiningen - Busbahnhof

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 40

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

98602 Meiningen


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710

98602 Meiningen

Telefon

03693 460-120

Fax

03693 460-200

E-Mail

ute.hardt@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710

Öffnungszeiten

Dienstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
 
Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleBahnhof

RegionalbahnMeiningen

BusMeiningen - Busbahnhof

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 40

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein