Schwerbehindertenangelegenheiten
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:Feststellen von Behinderungen nach dem...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
- Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3530 Versorgung - Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 8383515 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Downloads
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 152 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)