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Behinderung

Bei der Agentur für Arbeit Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Weiterbildung absolvieren möchten

Wenn Sie eine Weiterbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Weiterbildung in einem Betrieb oder einer Einrichtung machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet ist.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Sie können Ihre Weiterbildung dann entweder

  • im Betrieb mit Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung (betriebliche Umschulung)
  • oder direkt in einer Bildungseinrichtung
  • oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen.

Während Ihrer Weiterbildung sind Sie sozialversichert. Die Weiterbildungskosten bezahlt die Agentur für Arbeit, sofern die Bundesagentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist. Je nach Anspruchsvoraussetzungen steht Ihnen während der Weiterbildung Übergangsgeld zu. Während einer Umschulung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, erhalten Sie ab dem 01.07.2023 Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 EUR monatlich.

Ziel der Weiterbildung ist es, zum Beispiel durch Qualifizierung Ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und eine gesundheitlich angemessene Beschäftigung zu finden. Folgende Maßnahmen sind möglich:

Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL)

Im RVL erhalten Sie Unterstützungsangebote, die Sie auf eine Umschulung vorbereiten. Darüber hinaus werden Sie bei der Suche eines geeigneten Umschulungsbetriebes unterstützt. Der RVL dauert regulär 3 Monate.

Berufliche Weiterbildung mit Abschluss

Durch eine Weiterbildung mit Abschluss (=Umschulung) können Sie einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Die Umschulungszeit umfasst meist 2/3 der regulären Ausbildungsdauer des Berufsziels. Gefördert wird die gesamte Umschulungsdauer. Sollten Sie Prüfungen wiederholen müssen und sich dadurch Ihre Umschulungszeit verlängern, verlängert sich auch die Förderung.

Wenn Sie eine betriebliche Umschulung absolvieren, werden Sie je nach Ihren individuellen Bedürfnissen sozialpädagogisch und zum Teil auch psychologisch begleitet. Ziel ist, dass Sie Ihre Umschulung erfolgreich abschließen und im Anschluss eine Arbeit finden.

Eine Bildungseinrichtung begleitet Sie während der gesamten Umschulungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb.

Sofern Ihnen eine betriebliche Umschulung nicht möglich ist, können Sie diese in einer Bildungseinrichtung beziehungsweise einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren.

Der theoretische Teil der Umschulung findet in der Bildungseinrichtung beziehungsweise der Einrichtung für berufliche Rehabilitation und in Berufsschulen statt. Bestandteil der Umschulung sind auch Stütz- und Förderunterricht sowie Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Die praktischen Teile der Umschulung werden von Betrieben durchgeführt, mit denen gegebenenfalls ein Umschulungs- oder Kooperationsvertrag geschlossen wird.

Berufliche Weiterbildung ohne Abschluss

Im Rahmen einer Weiterbildung ohne Abschluss können Sie Ihre Qualifikationen und Kenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.

Inhalt, Dauer und Ausrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen ohne Abschluss sind vielfältig. Sie können Kenntnisvermittlung beinhalten, aber auch die Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme auf dem Arbeitsmarkt und betriebliche Phasen. Hierzu gehören auch Integrationsmaßnahmen.

Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die (Bildungs-) Einrichtungen über eigene Werkstätten, -büros und -betriebe mit behinderungsgerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch.

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung.

Ob Sie eine rehaspezifische Weiterbildung – betrieblich unterstützt oder in einer (Bildungs-)Einrichtung – machen können, hängt unter anderem davon ab,

  • ob sich die Maßnahme für Sie und Ihren konkreten Fall eignet, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern,
  • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
  • welche Tätigkeiten Sie bisher ausgeübt haben und
  • wie sich der Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.

Damit Sie eine rehaspezifische Weiterbildung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
    • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin/keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit.
  • Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob eine rehaspezifische Weiterbildung für Sie geeignet ist.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass eine rehaspezifisch ausgestaltete Weiterbildung für Sie in Frage kommt, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt. Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.
  • Die Agentur für Arbeit meldet Sie bei der Bildungseinrichtung oder der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation an.
  • Sie schließen mit dem Bildungsträger oder der Einrichtung einen Weiterbildungs-/Teilnahmevertrag und beginnen Ihre Weiterbildung.

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Wenn Sie eine rehaspezifische Weiterbildung absolvieren möchten, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Aufgrund der Art und Schwere Ihrer Behinderungen
    • reichen die allgemeinen Leistungen zur Förderung Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben nicht aus,
    • benötigen Sie besondere Unterstützung durch eine Bildungseinrichtung oder
    • müssen Sie die Weiterbildung in einer besonderen Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren.
  • Sie sind bereit, sich beruflich zu bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen.
  • Es ist zu erwarten, dass Sie den Abschluss der Weiterbildung erreichen.

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit, welche Unterlagen Sie benötigen.

Keine

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

30.05.2023

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

Telefon

+49 800 4555500

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag  08:00 – 18:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

WWW

Zuständige Dienststelle finden

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

WWW

Informationen zum Servicetelefon für Hörgeschädigte

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

WWW

Kontaktformularfinder

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein