Zum Inhalt springen
Behinderung

Behindertenhilfe

Wenn Sie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, dann müsse Sie diese beantragen.

Leistungsbeschreibung

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. 
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
 
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Leistungsangebote können dabei sein:

  • Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
  • personenzentrierte Komplexleistung
  • ambulant betreutes Wohnen
  • besondere Wohnformen
  • Schulbegleitung
  • heilpädagogische Leistungen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
  • Budget für Arbeit.

Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt. 

Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

12.10.2020

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - 1075 Behindertenbeauftragte
Kornmarkt 7
07545 Gera

Behindertenbeauftragte/Gesundheitsförderung
Eine wichtige Form der Interessenvertretung zugunsten behinderter Menschen ist die Installation der Behindertenbeauftragten in der Stadt Gera. Hauptaufgabe der Beauftragten für die Belange der behinderten Bürger/innen in der Stadt Gera ist das Dienen als Impulsgeber und das Sensibilisieren für die Bedürfnisse und Belange behinderter Menschen. Barrieren sollen abgebaut werden, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben in unserer Stadt teilnehmen können. Ebenso ist die Behindertenbeauftragte zugleich Ansprechpartner für behinderte Menschen und deren Angehörige, unterstützt diese in schwierigen Lebenssituationen und in ihren Bemühungen um Teilhabe.

Telefon

0365 8381073

E-Mail

behindertenbeauftragte@gera.de

WWW

Behindertenbeauftragte

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640
Puschkinplatz 7
07545 Gera

Telefon

0361 57334-4307

Fax

0361 57334-4611

E-Mail

integrationsamt.gera@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleGera Hauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

RegionalbahnGera Hauptbahnhof

Parkplatz

Parkplatzöffentliche Parkplätze in der Umgebung nutzen

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)