Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit
Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.
Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht .
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
20.12.2022
Zuständige Stellen
Alt-Moabit 140 10557 Berlin, Stadt
Stelle | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) |
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Telefon | |
Fax | +49 30 18681-12926 |
WWW | Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn, Stadt
Stelle | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) |
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Telefon | |
Fax | +49 30 18681-12926 |
WWW | Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |