Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Es fallen keine Kosten an.
Abgabe: gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
14.11.2022
örtliches Jugendamt
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3405 |
WWW | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss |
Öffnungszeiten | Montag nur nach Vereinbarung Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag nur nach Vereinbarung |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |