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Wohnen und Umzug

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Teilen Sie bitte alle Änderungen mit. Alles was Auswirkungen auf Ihre Beitragspflicht hat ist wichtig:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise
  • neue Zweitwohnung.

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular mitteilen.

Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

  • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
  • Es haben sich Änderungen ergeben.

Beitrag: gebührenfrei

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Thüringer Staatskanzlei

11.12.2024

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice