Nachsendeauftrag
Der Nachsendeservice bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Post z. B. bei einem Umzug an die neue Adresse umleiten zu lassen, obwohl der Absender sie an die alte Adresse geschickt...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Nachsendeservice bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Post z. B. bei einem Umzug an die neue Adresse umleiten zu lassen, obwohl der Absender sie an die alte Adresse geschickt hat. Eine Nachsendung kann auch bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Urlaub, befristete Versetzung) Sterbefall, Betreuung oder Insolvenz erfolgen.
Verfahrensablauf
Sie können den Nachsendeauftrag persönlich oder schriftlich erteilen. Das Antragsformular liegt in jeder Poststation aus. Die Beantragung und die Bezahlung der Gebühren kann auch elektronisch über das Internet erfolgen.
Beantragen Sie Ihren Nachsendeauftrag spätestens fünf Tage vor Ihrem Umzug.
Ein Nachsendeauftrag hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.
Er kann jedoch einmalig für weitere sechs Monate verlängert werden.