Zum Inhalt springen
Wohnen und Umzug

Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Leistungsbeschreibung

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist in Gera der Fachdienst Umwelt bzw. der Abfallwirtschaftszweckverband (AWV) Ostthüringen zuständig. Nähere Informationen zum AWV finden Sie unter http://www.awv-ot.de/.

  • keine

  • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

28.09.2020

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Zuständige Stellen

Stelle

Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen
Ebelingstr. 10
07545 Gera

Telefon

0365 8332111

E-Mail

info@awv-ot.de

WWW

Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen

Öffnungszeiten

Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr      

Donnerstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Service-Telefon

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof Gera

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein