Regionalplan Aufstellung und Änderung - Informationserteilung
Neben der Beteiligung an Planungsverfahren zur Raumplanung und Planfeststellung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Einsicht von festgestellten Plänen bzw. Planfeststellungsbeschlüssen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Planung von Räumen vollzieht sich in Deutschland auf mehreren Ebenen. Auf Landesebene wird der Landesentwicklungsplan, auf regionaler Ebene der Regionalplan und auf kommunaler Ebene die Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan), festgelegt. Zudem gibt es die Planfeststellung, die ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen ist. Neben der Beteiligung an Planungsverfahren zur Raumplanung und Planfeststellung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Einsicht von festgestellten Plänen bzw. Planfeststellungsbeschlüssen.
Thüringen gliedert sich in die Planungsregionen Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthüringen.
In jeder Planungsregion besteht eine Regionale Planungsgemeinschaft. Sie ist der Zusammenschluss der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind, zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind Träger der Regionalplanung. Ihnen obliegt die Aufstellung und Änderung des Regionalplans.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden über 10.000 Einwohner einer Region als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stadt Gera ist Mitglied in der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen und vertritt dort die Interessen für die Stadt Gera. Darüber hinaus wirkt die Stadt Gera bei der Entwicklung der Region mit.