Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen
Sie können die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags nach einer Kündigung des Riester-Vertrages beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.
Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.
- Ihr Anbieter behält den Rückzahlungsbetrag von Ihrem Auszahlungsbetrag ein und führt diesen an die ZfA ab.
- Ihr Anbieter teilt Ihnen die Höhe des einbehaltenen Rückzahlungsbetrages mit.
- Wenn Sie mit der Höhe des Rückzahlungsbetrages nicht einverstanden sind, können Sie dessen Festsetzung beantragen.
- Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag über den Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrages. Ihr Anbieter leitet den Antrag an die ZfA weiter.
- Die ZfA prüft die Höhe des Rückzahlungsbetrages und erteilt Ihnen einen Bescheid.
- Sie haben Ihren Riester-Vertrag vollständig oder teilweise gekündigt.
- Sie haben den Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht gestellt.
- Formloser Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen den Antrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz stellen.
Antragsfrist: 1 JAHR
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
28.03.2024
Zuständige Stellen
Geschwister-Scholl-Straße 10-13 14776 Brandenburg an der Havel
Stelle | Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund |
---|---|
Telefon | |
WWW | Internetseite der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) |
Öffnungszeiten |
Sprechzeiten
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
10868 Berlin, Stadt
Stelle | Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund |
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |