Liegenschaftsvermessung Beratung (z. B. Grundstücksvermessung)
Sie möchten Informationen zu einer Liegenschaftsvermessung einholen? Für eine Beratung können Sie sich an einen in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) wenden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Durch die Inanspruchnahme einer Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung kann z. B. ein Grundstückseigentümer Informationen zum technischen und verfahrensrechtlichen Ablauf einer Liegenschaftsvermessung sowie zum Kostenaspekt einholen.
Die Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung führen die für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durch.
Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend - auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (TLBG) - unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- > Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)
Die Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) ist grundsätzlich kostenfrei. Übersteigt der Umfang der Beratung das übliche Maß können ggf. Kosten (Gebühren) entstehen. Diese richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm).
- > keine
Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLBG)
TLBG - R 2.2
17.01.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Thüringen |
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WWW | Link zu Internet TLBG - Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |