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Hausbau und Immobilienerwerb

Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigen

Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigen

Leistungsbeschreibung

Sie sind Gläubiger einer Forderung und können nicht in das Recht oder das Eigentum des Schuldners/der Schuldnerin vollstrecken, weil diese/r nicht im Grundbuch eingetragen ist? 

Das Grundbuch ist infolge der Nichteintragung des Berechtigten unrichtig. 

Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen die Schuldnerin/den Schuldner haben, können Sie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Damit kann der Schuldner/die Schuldnerin als Rechtsinhaber/in bzw. Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen werden. Mit Eintragung kann die Vollstreckung fortgeführt werden. 

  • Vollstreckbarer Titel gegen den/die Vollstreckungsschuldner/in
  • Schriftlicher Antrag des Vollstreckungsgläubigers
  • Das Grundbuch muss infolge der fehlenden Voreintragung eines dinglich berechtigten Vollstreckungsschuldners unrichtig sein.
  • Durch den Antragkönnen keine weiteren Bewilligungen, Zustimmungen oder Erklärungen Dritter ersetzt werden.

  • Schriftlicher Antrag des Vollstreckungsgläubigers
  • Nachweise, dass das Grundbuch unrichtig ist - Eintragungsbewilligung des Betroffenen oder Vorlage der den Nachweis der Unrichtigkeit erbringenden Urkunden ( öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunden)
  • Vollstreckbarer Titel gegen den nicht eingetragenen Schuldner/die nicht eingetragene Schuldnerin

Abhängig von der Eintragung als Eigentümer/in oder Rechtsinhaber/in

  • Nr. 14110 KV Anlage 1 Gerichts- und Notarkostengesetz bei Eintragung als Eigentümer
  • Nr. 14120 KV Anlage 1 Gerichts- und Notarkostengesetz bei Eintragung als Inhaber einer Hypothek oder Grundschuld

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

20.06.2024

Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichtes, in dem das Grundbuch geführt wird.

Zuständige Stellen

07506 Gera


Stelle

Amtsgericht Gera

07506 Gera

Telefon

0365 834-0

Fax

0365 834-2007

E-Mail

Poststelle@agg.thueringen.de

WWW

Amtsgericht Gera

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Rudolf-Diener-Str. 1 07545 Gera


Stelle

Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Str. 1
07545 Gera

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0365 834-0

Fax

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Nein

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Nein