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Hausbau und Immobilienerwerb

Bauen - Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen

Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.

Leistungsbeschreibung

Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.

Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

14.08.2024

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Amthorstraße 11
07545 Gera

Vorhabenprüfung

Prüfung technischer Nachweise

Bauausführung

Telefon

0365 838-4910

Fax

0365 838-4905

E-Mail

Bauvorhaben@gera.de

WWW

Baugenehmigung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein