Vorname ändern
Die Änderung Ihres Vornamens können Sie beim Vorliegen eines wichtigen Grundes bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Änderung Ihres Vornamens beantragen. Eine solche Namensänderung hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie durch das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ gerechtfertigt ist.
Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als
- das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des vorherigen Namens und
- den entgegenstehenden Interessen anderer Beteiligter.
Bei der Vornamensänderung ist zu beachten, dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des vorherigen Namens geringer zu bewerten ist, als bei einer Änderung des Familiennamens.
- Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeinde). Erfragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag.
- Die zuständige Gemeindebehörde verlangt von Ihnen neben der Angabe des Grundes, der die Vornamensänderung rechtfertigen soll, weitere Angaben zur antragstellenden Person.
- Liegen die Voraussetzungen für eine Vornamensänderung vor, erlässt die Entscheidungsbehörde einen Bescheid über die Namensänderung; sind diese nicht gegeben müssen Sie mit einem Ablehnungsbescheid rechnen.
- Nach dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens wird Ihnen eine Urkunde über die Vornamensänderung ausgestellt.
- Die Namensänderungsbehörde teilt die Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
- die Meldebehörde,
- das Standesamt, das Ihr Geburtenregister führt,
- das Standesamt, das Ihr Eher- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.
Bitte wenden Sie sich für die Antragstellung an die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde.
- Sie sind deutscher Staatsangehöriger, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling und Asylberechtigter
- Darstellung eines wichtigen Grundes, der Ihr schutzwürdiges Interesse gegenüber den entgegenstehenden Interessen anderer Beteiligter sowie dem öffentlichen Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens überwiegen lässt.
- Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Auszug aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
- Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob Sie schon früher eine Änderung des Namens beantragt haben, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
- Sie müssen erklären, dass Ihnen bekannt ist, dass die Namensänderung beziehungsweise die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.
- Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis
Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.
Für die öffentliche-rechtliche Änderung eines Vornamens ist ein Gebührenrahmen zwischen 2,50 € und 255,00 € vorgesehen. Die Gebührenhöhe wird von der Namensänderungsbehörde festgesetzt und richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Für die Ablehnung oder die Rücknahme des Antrags können ebenfalls Gebühren entstehen.
Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
20.07.2023
Zuständige Behörde zur tatsächlichen Änderung des Vornamens ist Ihr Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-2505 |
WWW | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |