Serviceportal
Führungszeugnis
Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, dann können Sie einen Antrag stellen und sich dieses ausstellen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters erteilt. Wird die betreffende Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.
In das Führungszeugnis werden bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben aufgenommen. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
Das Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt werden.
- Führungszeugnisse für private Zwecke werden direkt per Post an den Antragsteller gesandt.
- Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde werden direkt der Behörde übersandt, die Sie im Antrag angegeben haben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.
- Sie können verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Der Antrag ist bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde bzw. Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft einzureichen, die den Antrag zwecks Ausstellung an das Bundesamt für Justiz weiterleitet. Der Antrag kann auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität,
- Vertretungsvollmacht (bei gesetzlicher Vertretung),
- für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens,
- wenn Sie vorher Einsicht nehmen wollen: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde) unter Angabe des Amtsgerichts.
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
03.11.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
Führerschein
KfZ-Zulassung/Feinstaub
Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
Standesamt
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
|
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-1901 |
WWW | |
De-Mail | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeinrichstraße Busalle Buslinien Straßenbahnalle Straßenbahnlinien |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis