Flugfunkzeugnisse: Zulassung zur Prüfung beantragen
Für ein Flugfunkzeugnis müssen Sie eine Flugfunkprüfung ablegen. Die Zulassung zur Prüfung beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur. Das Zeugnis erhalten Sie nach bestandener Flugfunkprüfung.
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Die Prüfung können Sie an derzeit 7 Standorten der Bundesnetzagentur ablegen. Die Standorte sind Berlin, Bremen, Eschborn, Köln, Reutlingen, München und Leipzig.
In Deutschland gibt es verschiedene Flugfunkzeugnisse:
- Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II): Das Zeugnis berechtigt Sie zum Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln.
- Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I): Das Zeugnis berechtigt Sie zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln.
- Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (BZF E): Das Zeugnis berechtigt Sie zum Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln.
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF): Das Zeugnis berechtigt Sie zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (AZF E): Das Zeugnis berechtigt Sie zum Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.
Sie können jeweils nur ein Flugfunkzeugnis besitzen. Für dieses müssen Sie im Regelfall eine sogenannte Vollprüfung ablegen. Sollten Sie eine Vollprüfung nicht bestanden haben, können Sie eine Wiederholungsprüfung ablegen. Für ein anderes Flugfunkzeugnis absolvieren Sie dann eine Zusatzprüfung – zum Beispiel, wenn Sie zusätzlich zu Sichtflugregeln auch nach Instrumentenflugregeln fliegen möchten.
Für Flugfunk in englischer Sprache (zum Beispiel AZF E oder BZF E) müssen Sie neben dem Flugfunkzeugnis Kenntnisse der englischen Sprache (Language Proficiency – LP) nachweisen. Dazu legen Sie die LP-Prüfung bei der Bundesnetzagentur ab.
Die Prüfung für Ihr Flugfunkzeugnis können Sie auch im Rahmen einer Luftfahrerprüfung ablegen. Wenn Sie bereits die theoretische Prüfung einer Luftfahrtbehörde des Landes bestanden haben, melden Sie sich zusätzlich zur praktischen Prüfung zum Erwerb eines Flugfunkzeugnisses an. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der Landesluftfahrtbehörde, dass Sie die theoretische Prüfung bestanden haben.
Sie können die Zulassung zur Flugfunkprüfung online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
Sie benötigen grundsätzlich einen Prüfungstermin. Vereinbaren Sie einen Prüfungstermin bei einem Standort der Bundesnetzagentur. Dies ist per Telefon, E-Mail oder vor Ort möglich. Sollten Sie keinen Prüfungstermin vereinbaren, meldet sich die gewählte Prüfungsstelle bei Ihnen mit einem Terminvorschlag.
Bezahlen Sie die Antragsgebühr nach Bestätigung des Prüfungstermins durch die Bundesnetzagentur.
Online-Antrag
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen per Post oder E-Mail die Zulassung zur Prüfung und den Zeitpunkt und Ort der Prüfung.
- Sie erhalten das Ergebnis der Prüfung direkt vor Ort.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie direkt vor Ort das Zeugnis.
- Bei nicht erfolgreicher Prüfung kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Sie müssen nur die Prüfungsteile wiederholen, die Sie nicht bestanden haben. Dazu stellen Sie einen erneuten Antrag.
Antrag per Post oder per E-Mail:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie das entsprechende Antragsformular herunter. Drucken Sie den Antrag aus.
- Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die entsprechende Prüfungsstelle.
- Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen per Post oder E-Mail die Zulassung zur Prüfung und den Zeitpunkt und Ort der Prüfung.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie direkt vor Ort das Zeugnis.
- Bei nicht erfolgreicher Prüfung kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Sie müssen nur die Prüfungsteile wiederholen, die Sie nicht bestanden haben. Dazu stellen Sie einen erneuten Antrag.
Für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb BZF II, BZF I und BZF E:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt oder erreichen spätestens in 3 Monaten Ihr 15. Lebensjahr.
Für den Antrag auf Zulassung zur Zusatzprüfung zum Erwerb BZF I:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt oder erreichen spätestens in 3 Monaten Ihr 15. Lebensjahr.
- Sie haben bereits ein Flugfunkzeugnis oder
- einen deutschen Pilotenschein.
Für den Antrag auf Zulassung zur Zusatzprüfung zum Erwerb AZF:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt oder erreichen spätestens in 3 Monaten Ihr 18. Lebensjahr.
- Sie haben bereits ein Flugfunkzeugnis oder
- einen deutschen Pilotenschein.
Für den Antrag auf Zulassung zur Zusatzprüfung zum Erwerb AZF E:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt oder erreichen spätestens in 3 Monaten Ihr 18. Lebensjahr.
- Sie haben bereits das Flugfunkzeugnis BZF E oder
- einen deutschen Pilotenschein, wenn die BZF E-Prüfung bei der Landesluftfahrtbehörde erfolgte.
Zulassung zur Prüfung zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen:
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
-
Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
- Einzahlungsbeleg oder
- bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie
-
bei Zusatzprüfung BZF I:
- Kopie des bereits erworbenen Flugfunkzeugnisses (BZF II oder BZF E) oder
- Kopie des Pilotenscheins, wenn Sie die Sprechfunkberechtigung bei der Landesluftfahrtbehörde erworben haben
-
bei Zusatzprüfung AZF:
- Kopie des bereits erworbenen Flugfunkzeugnisses (BZF I, BZF II oder BZF E) oder
- Kopie des Pilotenscheins, wenn Sie die Sprechfunkberechtigung bei der Landesluftfahrtbehörde erworben haben
Zulassung zur Prüfung zum Erwerb von BZF E und AZF E
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
-
Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
- Einzahlungsbeleg oder
- bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie
-
Bei Zusatzprüfung AZF E
- Kopie des BZF E oder
- Kopie des Pilotenscheins, wenn Sie die BZF E-Prüfung bei der Landesluftfahrtbehörde absolviert haben
Zulassung zur praktischen Prüfung für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen für Inhaberinnen oder Inhaber einer Bescheinigung der Luftfahrtbehörde des Landes
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
-
Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
- Einzahlungsbeleg oder
- bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie
- Bescheinigung der Luftfahrtbehörde des Landes über das Bestehen der theoretischen Luftfahrerprüfung
Zulassung zur Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache (LP-Prüfung)
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
-
Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
- Einzahlungsbeleg oder
- bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie
- bei Verlängerungsprüfung: Kopie des Pilotenscheins
Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:
- Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten
Überweisen Sie die Gebühr per Vorkasse an die folgende Kontoverbindung:
Empfänger: Bundeskasse Trier
Kreditinstitut: BBK Saarbrücken
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20
BIC: MARKDEF1750
Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an:
- Prüfungsort Berlin: ZV91570016 und Name des Prüflings
- Prüfungsort Bremen: ZV91570024 und Name des Prüflings
- Prüfungsort Eschborn: ZV91570057 und Name des Prüflings
- Prüfungsort München: ZV91570057 und Name des Prüflings
- Prüfungsort Köln: ZV91570099 und Name des Prüflings
- Prüfungsort Reutlingen: ZV91570138 und Name des Prüflings
Die Gebühren betragen für die:
-
Zulassung zur Prüfung zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen
-
Vollprüfung
- BZF II: 80,00 EUR
- BZF I: 95,00 EUR
-
Wiederholungsprüfung Theorie
- BZF II: 56,00 EUR
- BZF I: 56,00 EUR
-
Wiederholungsprüfung Praxis
- BZF II: 63,00 EUR
- BZF I: 75,00 EUR
-
Wiederholungsprüfung Theorie und Praxis
- BZF II: 71,00 EUR
- BZF I: 83,00 EUR
-
Zusatzprüfung von BZF zum
- BZF I: 80,00 EUR
- AZF: 91,00 EUR
- Zusatzprüfung vom BZF I zum AZF: 86,00 EUR
- Zusatzprüfung von BZF E zum BZF I: 80,00 EUR
- Zusatzprüfung von AZF E zum AZF: 80,00 EUR
-
Vollprüfung
-
Zulassung zur Prüfung zum Erwerb von BZF E und AZF E
- Vollprüfung BZF E: 85,00 EUR
- Wiederholungsprüfung Theorie BZF E: 56,00 EUR
- Wiederholungsprüfung Praxis BZF E: 66,00 EUR
- Wiederholungsprüfung Theorie und Praxis BZF E: 73,00 EUR
- Zusatzprüfung von BZF E zum AZF E: 86,00 EUR
-
Zulassung zur praktischen Prüfung für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen
- BZF II: 63,00 EUR
- BZF I: 75,00 EUR
- BZF E: 66,00 EUR
-
Zulassung zur Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache
- 86,00 EUR
Es gibt keine Fristen.
Nach Eingang aller Unterlagen dauert die Bearbeitung in der Regel bis zu 14 Tage.
Bearbeitungsdauer: 7 - 14 TAG
- Widerspruch
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
16.11.2023
Zulassung zur Prüfung für Flugfunkzeugnisse online beantragen
Zuständige Stellen
Stelle | Standorte der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für Flugfunkzeugnisse |
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De-Mail | |
Öffnungszeiten | Servicezeiten
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |