Eintragung der automatischen Validierung in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen
Planen Sie als Pilotin oder Pilot das Gebiet der Europäischen Union (EU) mit einem Luftfahrzeug zu verlassen, das in einem anderen Mitgliedsstaat als Deutschland eingetragen ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische Validierung beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) erlaubt die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen.
Wenn Sie als Pilotin oder Pilot die Europäische Union (EU) mit einem Luftfahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland eingetragen ist, verlassen möchten, können Sie eine automatische Validierung beantragen.Sie erhalten dann den Vermerk „This licence is automatically validated as per the ICAO attachment to this licence“ unter Position XIII auf der Pilotenlizenz. Zusätzlich erhalten Sie die ICAO-Anlage in ausgedruckter Form.
Sie müssen dann, wenn Sie die EU verlassen, die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen aufgeführt sein:
- die ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
- die Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben
Wenn Sie die automatische Validierung beantragen, dürfen Sie keine Fluglizenz oder vergleichbare Berechtigung in der gleichen Kategorie eines anderen EU-Mitgliedsstaat beantragt oder besessen haben. Die andere Lizenz darf zudem nicht ausgestellt, widerrufen oder ausgesetzt sein.
Sie können die automatische Validierung online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von der automatischen Validierung abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.
- Sie müssen im Besitz einer gültigen Lizenz sein
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Sie müssen eine neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen sich befinden:
- ICAO-Registrierungsnummer der Vereinbarung, mit der die automatische Validierung der Lizenzen anerkannt wird
- Aufführung der Staaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben
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Sie dürfen keine Fluglizenz oder Berechtigung gleichen Umfangs und in der gleichen Kategorie besessen haben. Dies gilt, wenn Sie diese Berechtigung beantragt haben oder sie von einem EU-Mitgliedstaat
- ausgestellt,
- widerrufen oder
- ausgesetzt wurde.
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Sie sind
- eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat
- eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
- Hauptantrag
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
bei einer Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:
- Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
bei einer Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Gebühr: EUR 20,00
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/BJNR003460984.html
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Bearbeitungsdauer: 3 - 6 Wochen
Links
- Verordnung (EU) Nummer Nr. 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt FCL, Abschnitt II, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz, einer Berechtigung oder eines Zeugnisses ARA.FCL.200(a)(1)
- in Verbindung mit Executive Director Decision 2018/011/R AMC1 ARA.FCL.200(a)(1)
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Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine HInweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
04.04.2023
Eintragung der automatischen Validierung in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten online beantragen
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
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Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4 |
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aircrew@lba.de | |
Post-L4@lba.de | |
LizenzenL4@lba.de | |
changeofstate@LBA.de | |
Öffnungszeiten | nach Vereinbarung |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |