Serviceportal
Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, di...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern (derselben Mutter oder demselben Vater) abstammen.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geldgeschenk.
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Ehrenamtszentrale |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-1075 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSorge/Markt StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Burgstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |