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Urkunden und Bescheinigungen

Alters- und Ehejubiläen

Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum bzw. dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.

Leistungsbeschreibung

Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.

Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren

  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
  • sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres

Glückwünsche aus.

Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Ehrenamtszentrale
Kornmarkt 7
07545 Gera

Telefon

0365 838-1072

Fax

0365 838-1075

E-Mail

ehrenamtszentrale@gera.de

WWW

Ehrenamtszentrale

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSorge/Markt

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken in der Burgstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen