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Ausweise

Reisen mit Heimtieren (Haustieren)

Hier erhalten Sie Informationen dazu, wenn Sie mit einem Haustier in das Ausland verreisen bzw. es aus dem Ausland einführen möchten.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bei einer Reise ins Ausland Ihr Haustier (offiziell: "Heimtier") mitnehmen wollen oder ein im Ausland erworbenes Haustier nach Deutschland einführen möchten, müssen Sie verschiedene Regelungen beachten.

Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU und bestimmten anderen Staaten (z.B. Norwegen, Schweiz)

Folgendes wird gefordert (gilt für bis zu fünf Tiere):

  • vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: "Pet Passport") mit Nachweis der geforderten Tollwutimpfung
  • Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) oder durch eine Tätowierung . Die Kennzeichnung mit Mikrochip ist ab dem 03.07.2011 verbindlich, gilt jedoch nur für bis dahin noch nicht gekennzeichnete Tiere.

Abweichend davon gelten in den EU-Staaten Irland, Malta, Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich übergangsweise bis zum 31.12.2011 verschärfte Anforderungen, über die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert.

Reisen mit Papageien und Sittichen innerhalb der EU

Sie benötigen eine vom Amtstierarzt ausgestellte

  • "Gesundheitsbescheinigung Papageien und Sittiche"

Reisen mit anderen Vögeln sowie mit Hauskaninchen

Es sind keine besonderen Anforderungen zu erfüllen (gilt für höchstens drei Tiere). (Quelle § 38 Abs.1 Punkt a und c BmTierSSchV)

Reisen mit anderen Tieren als den genannten sowie Reisen in Nicht-EU-Länder

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt oder bei der zuständigen Botschaft.

Bei Reisen mit Heimtieren in Drittländer mit ungünstigem oder unbekanntem Tollwutstatus ist zusätzlich die Wirksamkeit der Tollwutschutzimpfung durch eine Titerbestimmung vor Beginn der Reise zu bestätigen.

Die Zuständigkeit liegt bei den Haustierärzten.

Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet.

Bei der Einfuhr von Heimtieren aus Drittländern mit unbekannten oder ungünstigem Tollwutstatus: Tollwut-Titerbestimmung, die mind. 30 Tage nach der Impfung und mind. 3 Monate vor Einreise in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt worden sein muss.

Wenn Sie mehr als fünf Tiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) ein- oder ausführen wollen, gelten die Anforderungen für die Verbringung zu Handelszwecken.

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

24.05.2011