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Ausweise

Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren

Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies online oder bei der Personalausweisbehörde beantragen.

Leistungsbeschreibung

Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie entweder

  • den elektronischen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen (siehe unter "Verfahrensablauf“") oder
  • sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Mithilfe des PIN-Rücksetzdienstes können Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Da eID-Karten stets erst ab 16 Jahren mit eigeschaltetem Online-Ausweis beantragt werden können, gibt es diesen Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis, den auch noch nicht ausweispflichtige Personen, allerdings ohne aktivierten Online-Ausweis, besitzen können oder der ggf. vor dem 15.07.2017 aufgrund der damaligen Wahlmöglichkeit mit deaktivierter eID-Funktion ausgegeben wurde.

Ein Besuch in der Personalausweisbehörde ist damit nicht mehr erforderlich.

Sie können den PIN-Rücksetzbrief online beantragen. Dieser Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung..

Sie nehmen den Brief per „POSTIDENT“-Zustellung persönlich entgegen oder holen ihn innerhalb von sieben Werktagen in der Postfiliale ab. In beiden Fällen weisen Sie sich mit einem amtlichen und gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) aus. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg als „Einschreiben eigenhändig“ an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

Sie können sich auch an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Bitte wenden Sie gegebenenfalls sich an Ihre Personalausweisbehörde.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

  • Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
  • bei Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes:
    • Sie haben eine aktuelle Meldeadresse in Deutschland.
    • Sie benötigen ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät.
    • AusweisApp2 muss installiert werden.

Personalausweis

Sie können kostenlos Ihre PIN zurücksetzen oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren.

Zustellung des PIN-Rücksetzbriefes per „POSTIDENT“ an die deutsche Meldeadresse. Das dauert bis zu sieben Werktage.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

06.09.2022

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst stellt ein zusätzliches Angebot dar; die Möglichkeit, den Online-Ausweis in der Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde aktivieren oder dort eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Einwohnerwesen und Dokumente

An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

  • Antrag Bundespersonalausweis
  • Antrag Reisepass
  • Antrag Kinderreisepass
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
  • Melderechtliche Bescheinigungen
  • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

Führerschein

  • Erstellung - Ersterteilung
  • Erweiterung/Verlängerung
  • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
  • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
  • Internationaler Führerschein
  • Fahrerkarte

KfZ-Zulassung/Feinstaub

  • Außerbetriebsetzung
  • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
  • Ausgabe der Feinstaubplakette

Gewerbe/Steuern

  • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
  • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
  • An-/ Abmeldung Hundesteuer
  • Ersatzhundesteuermarke

Soziales

  • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
  • Ausgabe der Sozial-Card
  • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

Bewohnerparkausweis

  • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

Allgemeines

  • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
  • Verkauf Mietspiegel
  • Verkauf verschiedener Broschüren
  • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
  • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
  • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
  • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
  • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
  • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
  • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Namensänderungsbehörde

  • Namensänderung öffentlich-rechtlich

Standesamt

  • Auskunft aus den Personenstandsregistern
  • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
  • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
  • Kirchenaustrittserklärung
  • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
  • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
  • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
  • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
  • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
  • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
  • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

  • Asylrechtliche Angelegenheiten
  • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
  • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
  • Einbürgerung

Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

  • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
  • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
  • Ausstellung Lebensbescheinigung
  • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
  • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
  • Auskunft aus dem Melderegister
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
  • Dokumentenbeantragung
  • Übermittlungs- und Auskunftssperren
Telefon

0365 838-1900

Fax

0365 838-1901

E-Mail

Stadtservice@gera.de

WWW

StadtService H35

De-Mail

info@gera.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Samstag 09:00 - 13:00 Uhr

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Öffentliche Verkehrsmittel

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Parkplatz

ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja