Zum Inhalt springen
Ausweise

Ersatzausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen beantragen

Sie benötigen als Flugbegleiterin oder Flugbegleiter ersatzweise eine neue Flugbegleiterbescheinigung? Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Ersatzausstellung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen, müssen Sie dies begründen.

Folgende Gründe sind möglich:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Änderung personenbezogener Daten: Vorname(n), Familienname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
  • sonstige Gründe, zum Beispiel wenn die bisherige Flugbegleiterbescheinigung nicht mehr lesbar oder zerrissen ist und dadurch unbrauchbar ist.

Sie können die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung online über das Bundesportal oder per E-Mail oder Post beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie auf dem Bundesportal den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch, oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen gegebenenfalls eine Vorkassenrechnung.
  • Sie bezahlen die Vorkassenrechnung.
  • Das LBA führt die Ersatzausstellung der Flugbegleiterbescheinigung durch und sendet Ihnen das Dokument per Post zu.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail oder per Post stellen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des LBA und laden Sie von dort das Antragsformular für die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn, scannen Sie ihn ein und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das LBA. Alternativ können Sie den Antrag per Post einsenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen gegebenenfalls eine Vorkassenrechnung.
  • Sie bezahlen die Vorkassenrechnung.
  • Das LBA führt die Ersatzausstellung der Flugbegleiterbescheinigung durch und sendet Ihnen das Dokument per Post zu.

  • Sie besitzen eine Flugbegleiterbescheinigung beziehungsweise haben eine im Fall eines Verlusts besessen.
  • Liegt das Ausstellungsdatum Ihrer Flugbegleiterbescheinigung mehr als 60 Monate zurück, müssen Sie einen Flugeinsatz in den vergangenen 60 Monaten nachweisen. 

Für die erneute Ausstellung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) muss eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen:

  • Die initial ausstellende Organisation besteht nicht mehr.
  • Die initial ausstellende Organisation besitzt nicht mehr die Genehmigung zur Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen.
  • Die zu ersetzende Flugbegleiterbescheinigung wurde vom LBA ausgestellt.

Wenn Sie die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung aufgrund von Verlust, Diebstahl oder sonstigen Gründen beantragen:

  • Kopie der zu ersetzenden Flugbegleiterbescheinigung
  • wenn keine Kopie der Flugbegleiterbescheinigung vorliegt: Kopie des Grundkurszertifikats
  • wenn das Ausstellungsdatum der Flugbegleiterbescheinigung 60 Monate oder länger zurückliegt: Nachweis des letzten Flugeinsatzes in den vergangenen 60 Monaten, zum Beispiel Dienstplan, Streckeneinsatzabrechnung oder Flugstundenübersicht

Wenn Sie die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung aufgrund von Änderung personenbezogener Daten beantragen:

  • Kopie der zu ersetzenden Flugbegleiterbescheinigung
  • wenn das Ausstellungsdatum der Flugbegleiterbescheinigung 60 Monate oder länger zurückliegt: Nachweis des letzten Flugeinsatzes in den vergangenen 60 Monaten, zum Beispiel Dienstplan, Streckeneinsatzabrechnung oder Flugstundenübersicht
  • Behördliches Dokument, zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Beschluss des Amtsgerichts

Allgemein:

  • weitere für die Bescheinigung relevante Unterlagen
  • Ausweisdokument zur Identifikation, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code, den Sie zum Bezahlen nutzen können.

Gebühr: EUR 70,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

Es gibt keine Frist.

Die Ersatzausstellung erfolgt erst nach Bezahlung der Vorkassenrechnung.

Bearbeitungsdauer: 1 - 4 Wochen

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

06.08.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

38001 Braunschweig


Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2

38001 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-3299
für Erteilung Leitungspersonal

Fax

+49 531 2355-3298
für Erteilung Leitungspersonal

Fax

+49 531 2355-9099
für Flugbegleiterbescheinigungen

E-Mail

RefB2@lba.de
für Erteilung Leitungspersonal

E-Mail

Kabinensicherheit@lba.de
für Flugbegleiterbescheinigungen

WWW

Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten und Telefonzeiten:

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr

Freitag 8:00 – 14:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig


Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-3299
für Erteilung Leitungspersonal

Fax

+49 531 2355-3298
für Erteilung Leitungspersonal

Fax

+49 531 2355-9099
für Flugbegleiterbescheinigungen

E-Mail

RefB2@lba.de
für Erteilung Leitungspersonal

E-Mail

Kabinensicherheit@lba.de
für Flugbegleiterbescheinigungen

WWW

Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten und Telefonzeiten:

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr

Freitag 8:00 – 14:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein