Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm Berufliche Aus- und Fortbildung anfordern
Sie erhalten vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Förderung für ein Projekt zur beruflichen Aus- und Fortbildung? Dann können Sie bei Projektstart die Auszahlung der Mittel anfordern.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Projekte der Beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
Haben Sie für Ihr Projekt eine Förderung beantragt und bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart per Antrag anfordern.
Das BMZ veranlasst anschließend die Auszahlung.
Die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung können Sie per Post oder online beantragen.
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an und nimmt bei Unklarheiten oder fehlende Informationen Kontakt mit Ihnen auf.
- Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie das Formular online aus.
- Drucken Sie das Formular aus und senden dieses mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen der Online-Beantragung.
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Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst)
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Hinweis: Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
- Sie haben einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.
Antrag auf Mittelanforderung
Es fallen keine Kosten an.
Zwischen- und Schlussverwendungsnachweise sind entsprechend den gesetzlichen Fristen und den Vorgaben des Zuwendungsbescheides beim BMZ einzureichen.
Geltungsdauer: 1 JAHR
Die Auszahlung erfolgt zeitnah und richtet sich nach dem in der Anforderung angegebenen Zahlungsdatum. Mit einer Anforderung können auch Auszahlungen zu mehreren Terminen angefordert werden.
Links
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
19.01.2024
Links
- Informationen über Duale Hochschulbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des BMZ
- Informationen zur beruflichen Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern auf der Internetseite des BMZ
- Informationen über das Angebot von Stipendien, Partnerschafts- und Bonusprogrammen in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 104 |
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Telefon | |
Fax | +49 228 9910535-3332 |
WWW | Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |