Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)
Sie sind Träger einer Bildungsveranstaltung und wollen diese nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz anerkennen lassen? Dann müssen Sie hierfür einen Antrag stellen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Beschäftigte in Thüringen haben seit dem 1. Januar 2016 Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung innerhalb eines Kalenderjahres bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Auszubildende haben einen Anspruch auf drei Tage Bildungsfreistellung.
Sie als Träger von Bildungsveranstaltungen können diese nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz anerkennen lassen.
Die Anerkennung erfolgt für Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung.
Beschäftigte in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der bezahlten Freistellung durch Beschäftigte.
Die Freistellung erfolgt für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung.
- Sie füllen das Antragsformular vollständig aus.
- Sie schreiben eine neue E-Mail an die zuständige Stelle.
- Dieser E-Mail fügen Sie das Antragsformular sowie alle erforderlichen Nachweise als Anlagen als PDF-Dateien hinzu.
- Sofern die Bildungsveranstaltung bereits in einem anderen Land oder mehreren anderen Ländern anerkannt worden ist, fügen Sie den Nachweis bzw. die Nachweise bei.
- Sie übersenden diese E-Mail an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
Anerkennungsfähige Bildungsveranstaltungen
- Müssen in Einklang mit der freiheitlichdemokratischen Grundordnung stehen.
- Müssen sich inhaltlich auf Gebiete der gesellschaftspolitischen, arbeitswelt oder ehrenamtsbezogenen Bildung beziehen. Der Sitz des Trägers muss sich in der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
- Die Mindestdauer der Veranstaltung beträgt zwei Tage mit jeweils sechs Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
- Die Veranstaltungen müssen jedem offen zugänglich sein und öffentlich bekannt gemacht werden.
Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes sind Veranstaltungen, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten dienen.
Bildungsveranstaltungen dürfen nicht ausschließlich das Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten zur privaten Lebensbewältigung zum Gegenstand haben, auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlicher Berechtigungen vorbereiten. Studienreisen können anerkannt werden, wenn diese Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen, arbeitswelt-bezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung beinhalten
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- ausführliches Programm der Bildungsveranstaltung, aus dem sich
- Zielgruppe,
- Lernziele,
- Lerninhalte und
- zeitlicher Ablauf ergeben
Bei Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Bildung muss die Aneignung neuer Kenntnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über gesellschaftspolitische Zusammenhänge konkret erkennbar sein
Es fallen Gebühren in der Höhe von 25 bis zu 150 an.
Für die Antragstellung sind keine Fristen zu beachten, jedoch sollte die Antragstellung sinnvollerweise rechtzeitig vor der Durchführung der Bildungsveranstaltung erfolgen. Beschäftigte sollen die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz mindestens acht Wochen vorher beantragen.
Über Anerkennungsanträge entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) nach Anhörung eines Beirates, der sich gleichermaßen aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bildungsträger zusammensetzt. Auch daher beträgt die Bearbeitungszeit aktuell mindestens zwei Monate und dauert im Regelfall nicht länger als sechs Monate.
Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats. Weitere Informationen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein, die Textform (E-Mail) ist ausreichend.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
18.10.2022
Zuständige Stellen
Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt
Stelle | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Bildungsfreistellung |
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Telefon | 0361 57341-1030 |
Fax | +49 361 573411690 |
WWW | |
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Öffnungszeiten | Sprechzeiten MO: 08:00 – 12:00 Uhr |
Parkplatz | ParkplatzGästeparkplatz des Regierungsviertels Parkplätze: 5 Gebühren: Nein ParkplatzP+R Parkplatz Thüringenhalle Parkplätze: 500 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
99107 Erfurt
Stelle | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Bildungsfreistellung |
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Fax | +49 361 573411690 |
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Öffnungszeiten | Sprechzeiten MO: 08:00 – 12:00 Uhr |
Parkplatz | ParkplatzGästeparkplatz des Regierungsviertels Parkplätze: 5 Gebühren: Nein ParkplatzP+R Parkplatz Thüringenhalle Parkplätze: 500 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
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Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach §10 Abs. 1 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Hinweise zum Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung
Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach § 10 Abs. 1 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)