Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen
Sie wollen Ihre Berufsausübungsgesellschaft anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.
Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
- Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung
- Bestätigung der Gesellschafter, dass die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten gehalten werden
- Mit dem Antrag ist eine Erklärung einzureichen, dass sich die Berufsausübungsgesellschaft nicht in Vermögensverfall befindet
- Mit dem Antrag ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen oder eine vorläufige Deckungszusage vorzulegen
Gebühr: EUR 600,00
keine
Thüringer Finanzministerium
03.01.2024
Steuerberaterkammer Thüringen
Zuständige Stellen
Stelle | Steuerberaterkammer Thüringen |
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Telefon | |
Fax | 0361 57692-19 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:30 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleS-Finanzzentrum StraßenbahnLinie 2 zur EGA |
Parkplatz | Parkplatzlinks neben der Kammergeschäftsstelle Parkplätze: 2 Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |