Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von der Agentur für Arbeit bekommen
Wenn Sie arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder eine Ausbildung suchen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Agentur für Arbeit kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel,
- Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen sowie Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
- Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
- Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder
- die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren.
Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen. Darüber hinaus können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Einschaltung einer privaten Arbeitsvermittlung erhalten.
Die Agentur für Arbeit kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.
Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.
Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Maßnahmeziel und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und ist zum Teil gesetzlich geregelt. So können Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.
Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.
Die Agentur für Arbeit informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit.
Ausnahme: Nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeldanspruch haben Sie grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung.
Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit genehmigt werden.
- Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
- In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
- Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
- Bei Teilnahme an der Maßnahme ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und wenn Sie im Bezug bei der Agentur für Arbeit sind, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr.
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Sie sind
- arbeitslos,
- von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend,
- ausbildungssuchend gemeldet.
- Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft festgestellt.
- Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit genehmigt.
Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft festgestellt werden.
Es fallen keine Kosten an.
Gebühr: gebührenfrei
Es gibt keine Frist. Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt zu Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit auf.
Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und 12 Wochen, soweit die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Bearbeitungsdauer: 0 - 12 Wochen
Widerspruch
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
05.09.2022
Links
- Informationen zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Merkblatt "Förderleistungen" der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Maßnahme bei einem Träger (MAT) beantragen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) beantragen
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine private Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) beantragen
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline |
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Telefon | |
Öffnungszeiten |
Montag 08:00 – 18:00 Uhr
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder |
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WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |