Zum Inhalt springen
Berufszulassungen und Berechtigungen

Lizenzbestätigung (Verification Letter) für Pilotinnen und Piloten beantragen

Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen, benötigen Sie eine amtlich bestätigte Lizenz für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter). Diese können Sie kostenpflichtig beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen möchten, müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde des anderen Landes gegebenenfalls einen Verification Letter, also eine Bestätigung Ihrer Fluglizenz, nachweisen.

Eine offizielle Lizenzbestätigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Diese ermöglicht Ihnen, die Validität Ihrer Lizenz digital und amtlich bestätigt nachzuweisen.  

Sie können die Lizenzbestätigung als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 

Die Erteilung einer Lizenzbestätigung für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter) können Sie beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.

  • Um eine Lizenzbestätigung beantragen zu können, müssen Sie über eine gültige, aktuelle Lizenz verfügen.
  • Sie müssen die Validität Ihrer Lizenz bestätigen.
  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.

wenn Sie eine Lizenzbestätigung beantragen:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebescheinigung

bei einer Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

wenn der Versand an eine bevollmächtigte Person erfolgt:

  • Nachweis der Kostenübernahme

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Bearbeitungsdauer: 1 - 5 TAG

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

04.04.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

E-Mail

aircrew@lba.de
Allgemein

E-Mail

Post-L4@lba.de
Für Anträge

E-Mail

LizenzenL4@lba.de
Für Nachreichen von Unterlagen

E-Mail

changeofstate@LBA.de
Für Transfer In / Transfer Out

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein