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Eintragung in die Stadtplanerliste beantragen
Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Stadtplanerliste des Landes Thüringen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Eintragung bei der Architektenkammer Thüringen ist Grundlage dafür, die geschützte Berufsbezeichnung 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ oder „Stadtplanerin“ dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Stadtplanerliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.
Mit der Eintragung werden Sie Kammer-Mitglied.
Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
- Personalausweis/ Meldebescheinigung
- Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
- Bachelor- und Masterzeugnis
- Nachweis der Fortbildungsstunden
- Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen
Gebühr: EUR 150,00 - 300,00
Antragsfrist: 4 - 8 Wochen
Bearbeitungsdauer: 4 - 8 Wochen
Architektenkammer Thüringen
11.03.2024
Architektenkammer Thüringen