Zum Inhalt springen
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Rechtsberatung - Erlaubnis

Wenn Sie Rechtsberatungen in bestimmten Bereichen betreiben wollen, dann müssen Sie sich bei der zuständigen Behörden registrieren lassen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Rechtsberatung in folgenden Bereichen betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.

  • Inkassodienstleistungen
  • Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden.

Zuständige Stelle für die Registrierung als Erlaubnisinhaber nach Rechtsberatungsgesetz ist in Thüringen der Präsident des Landgerichts Erfurt.

  • Sie benötigen einen Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.
  • Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Der Antrag kann auf einen oder mehrere der o.g. Teilbereiche beschränkt werden.
  • Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

  • zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung,
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes,
  • Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 915 der Zivilprozessordnung) erfolgt ist,
  • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist, und, wenn dies der Fall ist, eine Kopie des Bescheids,
  • Unterlagen zum Nachweise der theoretischen und praktischen Sachkunde,
  • Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung  

Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Verwaltungsakte des Landgerichtspräsidenten ist an das Thüringer Oberlandesgericht zu richten.

Wer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich in Deutschland ausüben.

Zuständige Stellen

0.

Domplatz 37 99084 Erfurt


Stelle

Landgericht Erfurt
Domplatz 37
99084 Erfurt

Telefon

0361 57353-3535
Zentrale Telefonvermittlung

Fax

0361 57353-3579

E-Mail

lgerf.poststelle@justiz.thueringen.de

WWW

https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

99107 Erfurt


Stelle

Landgericht Erfurt

99107 Erfurt

Telefon

0361 57353-3535
Zentrale Telefonvermittlung

Fax

0361 57353-3579

E-Mail

lgerf.poststelle@justiz.thueringen.de

WWW

https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein