Rechtsanwalt - Zulassung
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten möchten, dann müssen Sie hierfür die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Voraussetzungen:
- Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
- Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
- Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.
Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
Diese darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
- vereidigt ist und
- den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.
Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer Thüringen.
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.
Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann in jedem deutschen Land beantragt werden, auch wenn die Befähigung zum Richteramt in einem anderen deutschen Land erlangt wurde.
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)
30.07.2019
Zuständige Stellen
Stelle | Rechtsanwaltskammer Thüringen |
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Telefon | |
Fax | 0361 65488-20 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleAnger Straßenbahnalle Linien (1 bis 6) |
Parkplatz | ParkplatzF1 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
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Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Merkblatt - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)
Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)