Rechtsanwalt Europäisch - Zulassung
Als europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine mindestens dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts, gemäß § 12 EuRAG, nachweisen können, werden Sie nach den Vorschriften der §§ 6 bis 42 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Wenden Sie sich an die
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstraße 46/47
99084 Erfurt
- Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit,
- Nachweis der Tätigkeit gemäß § 12 EuRAG,
- aktuelle Bestätigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu diesem Beruf (diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als 3 Monate sein),
- aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
- Überweisung der Verwaltungsgebühr.
Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.
Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.
Wer mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland tätig war, sich dabei im deutschen Recht jedoch nur für kürzere Zeit betätigt hat, kann nach den Vorschriften der §§ 6 bis 36 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wenn er seine Fähigkeit, die Tätigkeit weiter auszuüben, gemäß §§ 14 und 15 EuRAG nachweist.
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)
30.07.2019
Zuständige Stellen
Stelle | Rechtsanwaltskammer Thüringen |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 65488-20 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleAnger Straßenbahnalle Linien (1 bis 6) |
Parkplatz | ParkplatzF1 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |