Auflösung Wohnförderkonto beantragen
Wenn Sie ein Wohnförderkonto haben, können Sie durch die Einmalbesteuerung Steuern sparen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages beginnt, wird Ihr vorhandenes Wohnförderkonto jährlich und schrittweise bis zum 85. Lebensjahr nachgelagert besteuert.
Alternativ können Sie Ihr Wohnförderkonto einmalig besteuern lassen. In diesem Fall wird Ihr Wohnförderkonto nur zu 70 Prozent besteuert. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.
Wenn eine Einmalbesteuerung Ihres Wohnförderkontos günstiger für Sie sein sollte, können Sie diese bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) formlos beantragen.
- Die ZfA prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihr Wohnförderkonto aufzulösen ist.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrages.
- Falls die ZfA Ihren Antrag bewilligt, teilt Sie Ihnen die Höhe des Auflösungsbetrags mit und informiert Ihren Anbieter und das Finanzamt.
- Die Besteuerung erfolgt durch Ihr zuständiges Finanzamt.
- Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
- Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.
-
Die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages hat bereits begonnen oder steht bevor.
- Formloser Antrag
Es fallen keine Kosten an.
Abgabe: gebührenfrei
Sie können die Auflösung Ihres Wohnförderkontos nicht rückwirkend beantragen.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Es gibt folgende Hinweise:
- Bei einer Einmalbesteuerung wird der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos (Auflösungsbetrag) nur zu 70 Prozent beim gesamten zu versteuernden Einkommen berücksichtigt.
- Sie können die Einmalbesteuerung in der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages jederzeit wählen.
- Wenn Sie innerhalb von 20 Jahren nach dem Beginn der Auszahlungsphase Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen (Aufgabe der Selbstnutzung), wird der noch nicht berücksichtigte Teil des Auflösungsbetrages ebenfalls besteuert.
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
28.03.2024
Zuständige Stellen
Geschwister-Scholl-Straße 10-13 14776 Brandenburg an der Havel
Stelle | Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund |
---|---|
Telefon | |
WWW | Internetseite der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) |
Öffnungszeiten |
Sprechzeiten
|
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
10868 Berlin, Stadt
Stelle | Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund |
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WWW | Internetseite der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) |
Öffnungszeiten |
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |