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Rente

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute beantragen

Wenn Sie im Bergbau lange unter Tage gearbeitet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute beantragen.

Leistungsbeschreibung

Für Bergleute gibt es spezielle Regelungen bei der Rente. Dazu gehört die „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“. Diese Altersrente enthält einen Leistungszuschlag für langjährige Arbeit unter Tage und errechnet sich aus allen Ansprüchen der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Ab wann Sie Ihre Rente beantragen können, richtet sich danach, in welchem Jahr Sie geboren sind. Die Altersgrenze für den Renteneintritt wird stufenweise angehoben:

  • Geburtsjahr ab 1964: ab 62 Jahren
  • Geburtsjahr vor 1964: Anhebung auf 62 Jahre

Welche Altersgrenze im Einzelnen für Sie gilt, können Sie mit dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie schon mit 60 Jahren in Altersrente gehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie

  • vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und
  • Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bergbaus oder
  • die Knappschaftsausgleichsleistung bekommen haben.

Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) beträgt bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre. Hierzu zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Sie Anpassungsgeld bezogen haben.

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter „Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf. 
  • Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV. 
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt. 
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter. 
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts-­ und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen 
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

  • Sie sind mindestens 60 Jahre alt.
  • Sie haben insgesamt mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt.

  • Rentenantrag für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)

Es fallen keine Kosten an.

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monate.

Bearbeitungsdauer: 0 - 3 Monate

  • Widerspruch. 

Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.

  • Klage vor dem Sozialgericht. 

Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

13.07.2022

Zuständige Stellen

Pieperstraße 14-28 44789 Bochum, Stadt


Stelle

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum, Stadt

Telefon

+49 234 304-0

Fax

+49 234 304-66050

E-Mail

zentrale@kbs.de

WWW

Internetseite der DRV Knappschaft-Bahn-See

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

44781 Bochum, Stadt


Stelle

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)

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Fax

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Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung

WWW

Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort suchen

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Telefon

+49 800 10004800

WWW

Informationen zum Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

WWW

Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

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Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

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Rollstuhlgerecht

Nein