Landwirtschaftliche Fläche rückwirkend für Ökolandbau anerkennen
Flächen, die in der Vergangenheit nachweislich nicht mit im ökologischen Landbau verbotenen Mitteln behandelt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend als Bio-Flächen anerkannt werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und landwirtschaftliche Flächen rückwirkend als ökologische Flächen anerkennen lassen wollen, dann benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.
Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:
- Formular bei Kontrollstelle anfordern
- Formular ausfüllen und unterschreiben
- an Kontrollstelle senden
- Kontrollstelle prüft und bestätigt Angaben und leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
- TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.
Dass die Fläche in den vergangenen Jahren nicht mit im ökologischen Landbau verbotenen Mitteln behandelt worden ist, müssen Sie durch folgende Möglichkeiten nachweisen:
- Teilnahme an einem amtlichen Förderprogramm, welches gewährleistet, dass Mittel, die für die ökologische Produktion nicht zugelassen sind, nicht verwendet wurden oder
- eine Risikoanalyse der Ökokontrollstelle und ggf. einer Bodenanalyse.
- ausgefüllter Antrag
- ggf. Nachweis über Teilnahme an einem Förderprogramm
- ggf. Luftbilder der Fläche
- ggf. FFN der vergangenen 3 Jahre
- ggf. Pachtvertrag
- ggf. Ackerschlagkartei
- ggf Laboranalyse des Bodens
Der Bescheid ist kostenpflichtig gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL).
- je Hektar 20,- Euro, jedoch mindestens 75,- Euro
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 8 Wochen.
- Art. 10 Absatz 3 Verordnung (EU) Nr. 2018/848
- Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2020/464
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
25.11.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 / Öko-Kontrolle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stellen
Stelle | Verzeichnis der zugelassenen Öko-Kontrollstellen auf der Seite der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) |
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WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |